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Informationen zu Visa- und Einreisebestimmungen
Auf dieser Seite findest du detaillierte Informationen zu den Visa- und Einreisebestimmungen für all unsere Reiseziele. Klicke im oberen Menü auf das Land bzw. die Länder, die du besuchen möchtest, um mehr zu erfahren.
Wichtige Hinweise und deine Verantwortung als Reisende/r
Bitte beachte, dass es in deiner Verantwortung liegt, die Einreisebestimmungen der von dir gewählten Länder zu überprüfen und einzuhalten. Die hier bereitgestellten Informationen dienen als allgemeine Hinweise und können sich jederzeit und ohne Vorankündigung ändern. Wir übernehmen keine Haftung für Probleme im Zusammenhang mit deinem Visum oder deinen Einreisedokumenten und können dich bei Visaanträgen oder individuellen Einreiseformalitäten leider nicht unterstützen. Konsultiere immer die offiziellen Regierungsseiten sowie deine Botschaft oder dein Konsulat, um die aktuellsten und zuverlässigsten Informationen zu erhalten.
Beachte bitte, dass sich diese Regelungen jederzeit ändern können. Prüfe daher immer die neuesten Informationen unter
https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise
Achte außerdem darauf, dass dein Reisepass mindestens 6 Monate über das Rückreisedatum hinaus gültig ist und über ausreichend freie Seiten verfügt.
Einreisebestimmungen für Japan
Staatsbürger aus Deutschland, Österreich und der Schweiz sowie Bürger der meisten EU-Mitgliedstaaten benötigen für touristische Aufenthalte in Japan kein Visum, sofern der Aufenthalt 90 Tage nicht überschreitet und keine bezahlte Tätigkeit ausgeübt wird.
Für die **Einreise ist ein Reisepass **erforderlich, der für die gesamte Dauer des Aufenthalts gültig sein muss.
Die endgültige Entscheidung über die Einreise liegt stets bei den japanischen Grenzbehörden. Reisende können bei der Einreise unter anderem aufgefordert werden, folgende Nachweise vorzulegen:
Zur Vereinfachung der Einreiseformalitäten empfiehlt die japanische Regierung die vorherige Registrierung im Online-System Visit Japan Web. Dort können die Einreise- und Zollformalitäten bereits vor der Ankunft digital ausgefüllt werden.
Registrierung: https://www.vjw.digital.go.jp
Nach der Registrierung erhalten Reisende QR-Codes für Immigration und Zoll, die bei der Einreise am Flughafen vorgezeigt werden können. Die Nutzung dieses Systems ist freiwillig; alternativ können die Formulare auch weiterhin auf Papier im Flugzeug oder bei der Ankunft ausgefüllt werden.
Einreisebestimmungen können sich jederzeit ändern. Reisende sollten sich daher zusätzlich über die aktuellen Hinweise der zuständigen Behörden informieren, z. B. beim Auswärtiges Amt oder bei der zuständigen japanischen Auslandsvertretung.
Impfungen
Für die direkte Einreise aus **Deutschland, Österreich, der Schweiz **oder anderen EU-Staaten nach Japan sind derzeit keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
Unabhängig davon wird empfohlen, die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert Koch-Institut zu überprüfen und gegebenenfalls aufzufrischen. Dazu gehören insbesondere Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Polio (Kinderlähmung) sowie Masern, Mumps und Röteln.
Je nach persönlicher Situation und Reiseroute kann eine individuelle reisemedizinische Beratung sinnvoll sein. Bitte wenden Sie sich hierfür rechtzeitig vor Reiseantritt an Ihren Hausarzt oder einen Reisemediziner.
Einreisebestimmungen für Südkorea
Staatsbürger aus Deutschland, Österreich und der Schweiz sowie Bürger der meisten EU-Mitgliedstaaten benötigen für touristische Aufenthalte in Südkorea kein Visum, sofern der Aufenthalt 90 Tage nicht überschreitet und keine bezahlte Tätigkeit ausgeübt wird.
Für die Einreise ist ein Reisepass erforderlich, der für die gesamte Dauer des Aufenthalts gültig sein muss.
Die endgültige Entscheidung über die Einreise liegt stets bei den südkoreanischen Grenzbehörden. Reisende können bei der Einreise unter anderem aufgefordert werden, folgende Nachweise vorzulegen:
ein Rück- oder Weiterreiseticket
einen Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel für den Aufenthalt
Angaben zur Unterkunft in Südkorea
Zur Vereinfachung der Einreiseformalitäten empfiehlt die koreanische Regierung die vorherige Registrierung im Online-System Korea Electronic Travel Authorization (K‑ETA). Dieses System dient der elektronischen Reisegenehmigung für visumfreie Einreisen.
Registrierung: https://www.k-eta.go.kr
Nach erfolgreicher Registrierung wird die Reisegenehmigung elektronisch mit Ihrem Reisepass verknüpft. Es wird empfohlen, die Bestätigung zusätzlich auszudrucken oder digital mitzuführen.
Hinweis: Für Staatsbürger aus Deutschland, Österreich, der Schweiz sowie den meisten EU-Staaten ist die K-ETA derzeit bis auf Weiteres ausgesetzt. Reisende können daher aktuell ohne vorherige elektronische Reisegenehmigung nach Südkorea einreisen. Bei der Einreise muss jedoch weiterhin eine elektronische Einreisekarte ausgefüllt werden, die vorab über das System e‑Arrival Card South Korea eingereicht werden kann.
Einreisebestimmungen können sich jederzeit ändern. Reisende sollten sich daher zusätzlich über die aktuellen Hinweise der zuständigen Behörden informieren, z. B. beim Auswärtiges Amt oder bei der zuständigen südkoreanischen Auslandsvertretung.
Impfungen
Für die direkte Einreise aus Deutschland, Österreich, der Schweiz oder anderen EU-Staaten nach Südkorea sind derzeit keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
Unabhängig davon wird empfohlen, die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert Koch-Institut zu überprüfen und gegebenenfalls aufzufrischen. Dazu gehören insbesondere Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Polio (Kinderlähmung) sowie Masern, Mumps und Röteln.
Je nach persönlicher Situation und Reiseroute kann eine individuelle reisemedizinische Beratung sinnvoll sein. Bitte wenden Sie sich hierfür rechtzeitig vor Reiseantritt an Ihren Hausarzt oder einen Reisemediziner.